FAQ

Das Integrale System für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht-Wiederholung (Sistema Integral de Verdad, Justicia, Reparación y No Repetición – SIVJRNR) wurde aus Punkt 5 des Schlussabkommens für die Beendigung des Konflikts und den Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens geschaffen und besteht aus (i) der Kommission für die Klärung der Wahrheit, Koexistenz und Nicht-Wiederholung (nachstehend „Kommission“ genannt); (ii) der Sucheinheit für vermisst gemeldete Personen (UBPD); (iii) der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP); (iv) den umfassenden Wiedergutmachungsmaßnahmen zur Friedenskonsolidierung; und (v) den Garantien der Nicht-Wiederholung.

Die Einheit für die umfassende Betreuung und Wiedergutmachung von Opfern (Unidad para la Atención y Reparación Integral a las Víctimas – UARIV, Gesetz 1448 von 2011) ist nicht Teil des SIVJRNR. Die Komponente der integralen Reparationsmassnahmen zur Friedenskonsolidierung des Systems wurde jedoch so konzipiert, dass sie sich mit der UARIV artikuliert und deren Reparationsauftrag ergänzt. Ein Beispiel für diese Komplementarität ist die Umsetzung von Akten der Vergebung und Versöhnung im SIVJRNR und Maßnahmen mit reparativ-restaurativem Inhalt, bei denen die Teilnehmer*innen vor der JEP auftreten.

Es besteht keine Beziehung. Die Funktion der Koordination des Prozesses liegt in der UARIV. Die Arten der Rückkehr sind im Gesetz 1565 von 2012 festgelegt:

– Produktive Rückkehr

– Rückkehr zur Arbeit

– Rückkehr aus humanitären oder besonderen Gründen

– Rückkehr der Solidarität

Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie die Web-Seite des kolumbianischen Aussenministeriums: „Colombia nos Une“

Das Hauptziel der Kommission besteht darin, die Wahrheit über die Geschehnisse im Rahmen des kolumbianischen bewaffneten Konflikts zu erfahren und zur Aufklärung der während dieses Konflikts begangenen Verletzungen und Verstöße beizutragen sowie der gesamten Gesellschaft eine umfassende Erklärung seiner Komplexität anzubieten. Darüber hinaus trägt sie zur Förderung und Anerkennung der Verletzung der Rechte der Opfer und der Verantwortung der Akteure im bewaffneten Konflikt bei. Sie fördert die Koexistenz in den Gebieten fördern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kommission.

Es handelt sich um eine kollektive und integrative Darstellung, die erklärt, was während des Konflikts geschah, warum er geschah, welche Folgen er in den Gemeinschaften hinterließ und was getan werden muss, damit sich diese Erfahrung nicht wiederholt. Der Bericht wird in verschiedenen Präsentationsformaten durch den Einsatz von Kommunikations- und pädagogischen Hilfsmitteln verfügbar sein, um in verständlicher Form für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich zu sein.

Neben der Arbeit, die die Wahrheitskommission in den zehn Makroterritorien Kolumbiens leistet, ist die Institution auch über die internationalen Makroterritorien im Ausland präsent. Makroterritorien sind in fünf Regionen aufgeteilt, eine davon ist Europa. In den Regionen existieren Kooperationsnetzwerke, die Nodos (Knoten) genannt werden. Eine Möglichkeit, einen Beitrag zu leisten, besteht darin, im Rahmen eines Interviews aus jedem Land (in unserem Fall aus Europa) eine Zeugenaussage zu tätigen. Das Interview entspricht den Standards und Garantien für Sicherheit und Vertraulichkeit und ist eher als Raum zum Zuhören konzipiert. Die Interviewer*innen eines jeden Nodo wurden speziell von der Kommission zu diesem Zweck geschult und verfügen über einen direkten Kommunikationskanal, über den sie ausschließlich für die Aufnahme von Zeugenaussagen kontaktiert werden können.

Für Deutschland können Sie die Gruppe der Interviewer*innen per E-Mail kontaktieren: entrevistas.alemania@comisionverdadcol-eu.org

Für die anderen Nodos in Europa empfehlen wir Ihnen, den Kontaktbereich der Website zu besuchen: www.comisionverdadcol-eu.org

Die Befragung kann virtuell oder präsenziell im direkten persönlichen Gespräch erfolgen. Einer der Interviewer*innen nimmt mit der interessierten Person Kontakt auf und erläutert die wichtigsten Aspekte, die im Interview angesprochen werden sollen. Das Interview versteht sich eher als ein Gespräch als eine Aussagenaufnahme oder Vernehmung. Die befragte Person soll sich wohl fühlen und kann auf Wunsch von einem Familienmitglied oder Freund/-in begleitet werden, unter der Bedingung, dass die Begleitpersonen nur zuhören und nicht eingreifen oder den Verlauf der Befragung unterbrechen können. Das Gespräch kann, je nach Geschichte, bis zu zwei Stunden dauern. Bei weiteren Bedenken kann die aussagende Person direkt mit den Interviewer*innen kommunizieren und bei Bedarf auch psychosoziale Unterstützung während und nach dem Interview anfordern.

Ja, wer sich entscheidet, seine Aussage zu machen, hat völlige Freiheit, über welche Themen er sprechen möchte und über welche nicht. Die Entscheidung wird respektiert.

Nein. Zeugenaussagen werden ausschließlich für die jeweilige Institution gemacht und sind absolut vertraulich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der JEP vorgelegte Opferbericht, einschließlich der Zeugenaussage, an die Wahrheitskommission verwiesen wird, wenn die Weiterleitung von der Person, deren Bericht der JEP vorlegt, ausdrücklich gewünscht wird.

Andererseits kann keine andere Institution den Zugang zu einer Zeugenaussage oder einem Fall oder deren Übertragung an die Wahrheitskommission beantragen.

Ja, aber ohne die Absicht, sie zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Nein, eine Zeugenaussage vor der Wahrheitskommission verleiht keinen formellen Status für den Zugang zu Reparationen oder die Beantragung von Landrückgabe nach dem Opfergesetz. Dazu ist es notwendig, in das Einheitliche Opferregister (RUV) eingetragen zu sein und die Verwaltungsverfahren des genannten Gesetzes zu befolgen. 

Um vor dem JEP als besonderer Streithelfer anerkannt zu werden, ist es ebenfalls notwendig, als Opfer in einem der von dieser Gerichtsbarkeit priorisierten Makrofälle akkreditiert zu sein.

Das Ziel der Zeugenaussage vor der Wahrheitskommission ist es, über die Geschehnisse im Kontext des Konflikts zu informieren. Insofern die Kommission in ihrem Schlussbericht über die Ereignisse im Kontext des Konflikts berichtet, wird – zumindest symbolisch – von den Institutionen anerkannt, was die Opfer erlitten haben, welche Auswirkungen und Schäden verursacht wurden.

Sie hat keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die Beantragung des Flüchtlingsstatus in Deutschland. Dieser Antrag wird bei den deutschen Behörden gestellt und steht in keiner Verbindung mit der kolumbianischen Wahrheitskommission. Die Teilnahme an den Aktivitäten der Kommission oder eine Zeugenaussage vor der Kommission bedeutet nicht, dass man anerkennt, dass es in Kolumbien Sicherheitsgarantien gibt, die den Bedarf an internationalem Schutz in Frage stellen könnten.

Nein. Die Kommission behält sich die Quelle der Informationen vor und ergreift Maßnahmen,  um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Die Vertraulichkeit der Geschichten der Opfer und Zeugen ist der Schlüssel zu ihrem Schutz. Sie muss auch die Sicherheitsbedingungen derjenigen beurteilen, die an Übungen zur Wahrheitssuche und Wahrheitsbildung teilnehmen.

Vertraulichkeit ist die Garantie, dass persönliche Informationen vor der Offenlegung ohne die Zustimmung der Person geschützt werden. Diese Garantie wird durch eine Reihe von Regeln umgesetzt, die den Zugang zu diesen Informationen einschränken. Die von Ihnen gemachten Aussagen sind vertraulich und ausschließlich für die Kommission bestimmt. Informationen, die die Kommission erhält, werden nach Protokollen der Vertraulichkeit behandelt und nicht an andere Einrichtungen oder Personen weitergegeben. Es liegt in der Verantwortung der Kommission, ihre Vertraulichkeit zu wahren.

Bei den Zeugenaussagen, die der Wahrheitsfindung dienen, stehen psychosoziale Unterstützungsteams zur Verfügung. Sie helfen, der gemachten Erfahrung für den weiteren Lebensweg und das soziale Leben einen Sinn zu geben. Die Kommission möchte garantieren, dass diese Erfahrung eine soziale Stärkung ermöglicht und größere individuelle oder kollektive Schäden vermeidet. Sie können psychosoziale Unterstützung während und nach dem Gespräch, in dem Ihre Zeugenaussage aufgenommen wird, beantragen, wenn Sie diese benötigen. Die Kommission erteilt keine spezifischen Ratschläge und kümmert sich auch nicht um Fragen im Zusammenhang mit administrativer Wiedergutmachung, strafrechtlichen Ermittlungen oder der Verwaltung der humanitären Hilfe.

Die Zeugenaussage ist die Erzählung des direkten Opfers oder der Person, die Zeuge des gewalttätigen Ereignisses war oder davon weiß. Es handelt sich um ein freiwilliges Erzählen, in der die Person, die das Zeugnis abgibt, beschlossen hat, der Kommission nicht nur eine Schilderung der Ereignisse zu geben, sondern auch eine traumatische Erfahrung mitzuteilen, in der Gefühle von Schmerz, Angst, Furcht, Schweigen, Wut, Frustration sowie Erfahrungen des Wiederaufbaus des Lebensprojekts als Überlebender und Erfahrungen des individuellen und kollektiven Widerstands auftreten können. Die Aussagen, die Sie uns mitteilen, sind vertraulich und ausschließlich für die Kommission bestimmt. Die bei der Kommission eingegangenen Informationen werden nach Protokollen der Vertraulichkeit behandelt und nicht an andere Einrichtungen oder Personen weitergegeben. Es liegt in der Verantwortung der Kommission, ihre Vertraulichkeit zu wahren.