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Die Einheit für die umfassende Betreuung und Wiedergutmachung von Opfern (Unidad para la Atención y Reparación Integral a las Víctimas – UARIV, Gesetz 1448 von 2011) ist nicht Teil des SIVJRNR. Die Komponente der integralen Reparationsmassnahmen zur Friedenskonsolidierung des Systems wurde jedoch so konzipiert, dass sie sich mit der UARIV artikuliert und deren Reparationsauftrag ergänzt. Ein Beispiel für diese Komplementarität ist die Umsetzung von Akten der Vergebung und Versöhnung im SIVJRNR und Maßnahmen mit reparativ-restaurativem Inhalt, bei denen die Teilnehmer*innen vor der JEP auftreten.