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Nein. Zeugenaussagen werden ausschließlich für die jeweilige Institution gemacht und sind absolut vertraulich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der JEP vorgelegte Opferbericht, einschließlich der Zeugenaussage, an die Wahrheitskommission verwiesen wird, wenn die Weiterleitung von der Person, deren Bericht der JEP vorlegt, ausdrücklich gewünscht wird.

Andererseits kann keine andere Institution den Zugang zu einer Zeugenaussage oder einem Fall oder deren Übertragung an die Wahrheitskommission beantragen.